Article Comparison - Europäisches Übereinkommen über die Unverjährbarkeit von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen
Artikel 7
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1. Dieses Übereinkommen bleibt auf unbegrenzte Zeit in Kraft. 2. Jeder Vertragsstaat kann durch eine an den Generalsekretär des Europarats gerichtete Notifikation von diesem Übereinkommen zurücktreten. 3. Der Rücktritt wird sechs Monate nach dem Eingang der Notifikation beim Generalsekretär wirksam.
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